European Sustainability Reporting Standards: Finale Vorgaben zur Berichterstattung im Rahmen der CSRD
Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den finalen Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein für eine einheitliche und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa gesetzt. Die neuen Standards schaffen endlich Klarheit darüber, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen in den kommenden Jahren berichten müssen. Das erste veröffentlichte Set besteht aus zwölf finalen Standards – zwei allgemeinen und zehn themenspezifischen. Sie decken ein breites Spektrum an Environmental-, Social- und Governance-Themen (ESG) ab. Weitere sektorspezifische Standards sind bereits von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) in Arbeit.

Die wichtigsten Punkte der finalen ESRS-Version
1. Doppelte Wesentlichkeit
Das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit ist das Herzstück der ESRS. Es verlangt, dass du alle berichtspflichtigen Themen aus zwei Perspektiven betrachtest:
die Auswirkungswesentlichkeit (welche Effekte dein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat) und
die finanzielle Wesentlichkeit (welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsthemen auf dein Unternehmen haben).
Im finalen ESRS gilt die Wesentlichkeitsanalyse für alle Standards außer ESRS 2. Du musst also nur noch dann berichten, wenn ein Thema für dein Unternehmen wesentlich ist. Eine Erklärung, warum ein Thema nicht wesentlich ist, ist – mit Ausnahme des Klimastandards ESRS E1 – nicht mehr verpflichtend.
2. Art der Angaben
Dein Nachhaltigkeitsbericht muss sowohl qualitative als auch quantitative Angaben enthalten.
Qualitativ: Strategien, Richtlinien, Prozesse und Maßnahmen.
Quantitativ: Ziele, Kennzahlen und Parameter, die für Transparenz sorgen und den Fortschritt messbar machen.
3. Übergangsbestimmungen
Um Unternehmen den Einstieg in die Berichterstattung zu erleichtern, enthält der ESRS mehrere Übergangsregelungen – abhängig von der Unternehmensgröße.
Beispiele:
Klimabilanzierung: Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden dürfen im ersten Jahr auf die Angaben zu Scope-3-Emissionen und Gesamtemissionen verzichten.
Finanzielle Auswirkungen: Im ersten Jahr können qualitative Angaben genügen. Erst ab dem dritten Jahr werden quantitative Angaben verpflichtend.
Biodiversität & Ökosysteme: Angaben dürfen in den ersten beiden Jahren ausgelassen werden.
Sozialstandards (ESRS S1–S4): Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden können auch diese in den ersten beiden Jahren auslassen.
Eigene Belegschaft: Bestimmte quantitative Angaben (z. B. zu Gesundheit, Sozialschutz oder Diversity) können im ersten Jahr entfallen.
Diese Regelungen geben dir Zeit, interne Strukturen und Datenprozesse aufzubauen, bevor du alle Anforderungen erfüllen musst.
Was sich seit dem Entwurf 2022 geändert hat
Im Vergleich zum ESRS-Entwurf vom November 2022 hat die finale Version mehrere Erleichterungen:
Weniger verpflichtende Angaben – viele sind nun freiwillig oder nur noch teilweise verpflichtend.
Übergangsbestimmungen machen den Einstieg einfacher.
Verknüpfungen zu anderen EU-Richtlinien sind nicht mehr automatisch verpflichtend.
Der ESRS liegt jetzt auch in deutscher Sprache vor – die vollständige Fassung findest du auf der EU-Website.
Die Herausforderung: Daten, Daten, Daten
Auch wenn die Anforderungen jetzt final sind, stellt sich für viele Unternehmen die Frage:
Wie setze ich das alles praktisch um – und woher bekomme ich die vielen benötigten Daten?
Hier kommt Datenmanagement und Digitalisierung ins Spiel. Nur mit einer zentralen Datengrundlage kannst du dein ESG-Reporting effizient umsetzen – und gleichzeitig Mehrwert schaffen.
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