Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Nachfolgerin der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie hebt Nachhaltigkeitsinformationen formal auf die gleiche Ebene wie klassische Finanzberichterstattung: Betroffene Unternehmen müssen einen gesonderten Nachhaltigkeitsabschnitt in ihrem Lagebericht veröffentlichen – geprüft, strukturiert und nach einheitlichen europäischen Standards erstellt.
Das erklärte Ziel der CSRD ist Transparenz und Vergleichbarkeit: Investoren, Geschäftspartner, Behörden und die Öffentlichkeit sollen belastbare ESG-Daten erhalten, um Kapital gezielt in nachhaltige Geschäftsmodelle lenken zu können.
Was sind die ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind das inhaltliche Herzstück der CSRD. Entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und von der EU-Kommission als Delegierter Rechtsakt verabschiedet, legen sie fest, zu welchen Themen Unternehmen konkrete Angaben machen müssen – sofern diese im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als relevant eingestuft wurden.
Das aktuelle ESRS Set 1 umfasst zwei übergreifende Standards sowie zehn thematische Standards:
- Übergreifend: Allgemeine Anforderungen (ESRS 1), Allgemeine Angaben (ESRS 2)
- Umwelt (E): Klimawandel (E1), Umweltverschmutzung (E2), Wasser & Meeresressourcen (E3), Biodiversität & Ökosysteme (E4), Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft (E5)
- Soziales (S): Eigene Belegschaft (S1), Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (S2), Betroffene Gemeinschaften (S3), Verbraucher & Endnutzer (S4)
- Governance (G): Unternehmensführung, Risikosteuerung & interne Kontrolle (G1)
Ein zentrales Prinzip der ESRS ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen müssen sowohl die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf das Unternehmen bewerten als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt. Nur als wesentlich eingestufte Themen müssen vollständig berichtet werden.
Aktuelle Entwicklung: Das Omnibus-Paket (2026)
Die CSRD befindet sich aktuell in einem erheblichen Umbruch. Mit der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470, die am 24. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und daraufhin in Kraft getreten ist, hat die EU die Berichtspflichten grundlegend neu kalibriert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Deutlich engerer Anwenderkreis: Die CSRD gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. €. Damit fallen gegenüber der ursprünglichen Fassung rund 90 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus der Berichtspflicht heraus.
- Einheitlicher Anwendungsbeginn: Das bisherige Wellensystem (Welle 1–4) wird abgeschafft. Alle betroffenen Unternehmen berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027 (Veröffentlichung 2028).
- Überarbeitete ESRS: Die EFRAG hat Ende 2025 überarbeitete ESRS-Entwürfe vorgelegt, die eine Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um rund 61 % vorsehen. Sämtliche freiwilligen Angaben entfallen. Die finale Version soll Mitte 2026 von der EU-Kommission verabschiedet werden und voraussichtlich ab Geschäftsjahr 2027 gelten.
- Wertschöpfungsketten-Schutzklausel: Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten können von berichtspflichtigen Unternehmen nicht mehr zu umfangreichen Datenauskünften verpflichtet werden, die über freiwillige Standards hinausgehen – eine wichtige Erleichterung für KMU in Lieferketten.
- Prüfung: Nachhaltigkeitsberichte unterliegen weiterhin einer externen Prüfung, vorerst jedoch nur mit begrenzter Prüfungssicherheit (Limited Assurance).
Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungsrichtlinie bis März 2027 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland steht die finale Umsetzung noch aus.
Relevanz der Datenanalyse
Auch wenn das Omnibus-Paket die Berichtspflichten formal einschränkt: Der Datenbedarf bleibt erheblich. Unternehmen, die unter die neue Schwelle fallen, müssen strukturierte, prüfungsfähige ESG-Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette erheben und bereitstellen.
Gleichzeitig betreffen die Berichtspflichten indirekt auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte: als Lieferanten oder Geschäftspartner berichtspflichtiger Unternehmen werden sie mit Datenanfragen konfrontiert – auch wenn sie selbst nicht direkt berichtspflichtig sind.
Hier liegt das eigentliche strategische Potenzial: Wer Nachhaltigkeitsdaten nicht nur für das Pflichtreporting erhebt, sondern systematisch in die Unternehmenssteuerung integriert, schafft eine Datenbasis, die über regulatorische Compliance hinaus echten Mehrwert liefert – für Einkaufsentscheidungen, Lieferantenbewertungen, Investitionsplanung und Risikosteuerung.